Stephan C. Barber | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht
- geboren 1961 in Hamburg
- Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
- Rechtsanwalt seit 1993 | Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998
- zuletzt mehrjährige Tätigkeit als Partner in einer mittelständischen, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten und auf den anwaltlichen Forderungseinzug spezialisierten Kanzlei in Hamburg
- Kanzleigründung mit Stefanie Hellmers im April 2010 mit den Kernkompetenzen:
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, insbesondere
- interne Beratung für bevorstehende Personalgespräche
- Prüfung des Arbeitsvertrages
- Entwicklung von Strategien für den Arbeitsalltag
- Beratung bei Kündigung oder anderweitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen die DS-GVO
- Prozessvertretung bei Kündigungsschutzklagen etc.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber, insbesondere
- Entwicklung von Verhaltensrichtlinien im Unternehmen
- Vorbereitung von Schulungen für Mitarbeiter
- Vertragsgestaltungen zu Beginn und im laufenden Arbeitsverhältnis einschließlich variabler Vergütungsregeglungen
- Vorbereitung, Gestaltung und Umsetzung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Beratung bei Umstrukturierungen und Firmennachfolge
- Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DS-GVO, Abwehr von Schadensersatzansprüchen, Wahrnehmung der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten
Handels- und gesellschaftsrechtliche Beratung
Referententätigkeit im Rahmen der Fachanwaltsausbildung sowie der Weiterbildungsverpflichtung für Fachanwälte im Arbeitsrecht gem. § 15 FAO, insbesondere zu folgenden Schwerpunktthemen:
- Beschäftigtendatenschutz - Die DS-GVO und das neue BDSG
- Befristungsrecht
- Elternzeit
- Urlaubsrecht
- Teilzeitrecht
Sie erreichen Stephan C. Barber unter s.barber(at)barber-hellmers.de oder 040 30 38 459 11