Stephan C. Barber | Rechtsanwalt | Fach­anwalt für Arbeitsrecht

  • geboren 1961 in Hamburg
  • Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg
  • Rechtsanwalt seit 1993 | Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998
  • zuletzt mehrjährige Tätigkeit als Partner in einer mittelständischen, wirt­schafts­rechtlich ausgerichteten und auf den anwaltlichen Forderungseinzug spezialisierten Kanzlei in Hamburg
  • Kanzleigründung mit Stefanie Hellmers im April 2010 mit den Kernkompetenzen:


Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, insbesondere

  • interne Beratung für bevorstehende Personalgespräche
  • Prüfung des Arbeitsvertrages
  • Entwicklung von Strategien für den Arbeitsalltag
  • Beratung bei Kündigung oder ander­weitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Geltendmachung von Schadens­ersatzansprüchen wegen Verstößen gegen die DS-GVO
  • Prozessvertretung bei Kündi­gungs­schutz­klagen etc. 

 

Arbeitsrecht für Arbeitgeber, insbesondere

  • Entwicklung von Verhaltensrichtlinien im Unternehmen
  • Vorbereitung von Schulungen für Mitarbeiter
  • Vertragsgestaltungen zu Beginn und im laufenden Arbeitsverhältnis einschließ­lich variabler Vergütungs­regeglungen
  • Vorbereitung, Gestaltung und Umsetzung der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
  • Beratung bei Umstrukturierungen und Firmennachfolge
  • Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der DS-GVO, Abwehr von Schadensersatz­an­sprüchen, Wahr­neh­mung der Aufgaben eines externen Datenschutzbeauftragten

 

Handels- und gesellschaftsrechtliche Beratung


Referententätigkeit im Rahmen der Fachanwaltsausbildung sowie der Weiterbildungsverpflichtung für Fachanwälte im Arbeitsrecht gem. § 15 FAO, insbesondere zu folgenden Schwerpunktthemen:

  • Beschäftigtendatenschutz - Die DS-GVO und das neue BDSG
  • Befristungsrecht
  • Elternzeit
  • Urlaubsrecht
  • Teilzeitrecht

Sie erreichen Stephan C. Barber unter s.barber(at)barber-hellmers.de oder 040 30 38 459 11